Zweitwohnungssteuer ohne Limit aber beim Hund Obergrenze

René ⌂ @, Samstag, 18.10.2014 (vor 3651 Tagen) @ Himbim13

“Nein, die Bescheide wurden ja rechtskräftig.”
Wieso kann ein Bescheid der infolge einer rechtswidrigen Satzung erlassen wurde überhaupt rechtskräftig werden?

Du hast das Recht gegen jeden Bescheid binnen der im Bescheid genannten Frist einen Widerspruch (bzw. in einzelnen Sachen in einigen Bundesländern auch direkt Klage) einzulegen. Machst du das nicht, ist der Bescheid rechtskräftig.

Entspricht eine Satzung nicht höchstrichterlicher Entscheidung so stellt sich doch die Frage kann ein Verwaltungsakt infolge einer rechtswidrigen Satzung überhaupt Rechtskraft erlangen.

Jepp!

In meinem eigenen ZWS-Verfahren wurde im Vorfeld mit der Kommune verhandelt, den Widerspruch noch nicht zu bescheiden. Damit war mein Verfahren noch nicht rechtskräftig. Andernfalls hätte ich auch klagen müssen. Win-Win-Situation.

Wie man sieht ist eine derartige Rechtslage von einem einzelnen Betroffenen, alleine aus finanzieller Sicht gar nicht zu bewältigen. Nur mit der Unterstützung einer Gemeinschaft aus allen von dieser Abgabebetroffenen ist die Möglichkeit gegeben rechtliche Klärung zu schaffen. Und wenn eine solche nicht möglich ist bleibt nur die Alternative, die, die diese Abgabe vertreten, aus ihren Machtbereich bei der nächsten Landtagswahl ggf. auch Bundestagswahl in ihrer Macht zu beschneiden.

Zunächst schließen sich beide Sachen nicht aus.

Klar, Zusammenschlüsse lohnen sich immer. Ich habe mich auch nur einem Verfahren angeschlossen.

Allerdings wirst bei einer Bagatellsteuer wohl keine Wahlen beeinflussen.

Den letzten Satz deines Beitrages habe ich gelöscht!


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