Meldestatus ändern "gegebenenfalls rückwirkend möglich"
Die rückwirkende Änderung (Abmeldung)einer Nebenwohnung dürfte bei entsprechenden Nachweisen prinzipiell möglich sein. Die Abmeldung muss in Köln erfolgen. Welche Nachweise die Meldebehörde verlangt und anerkennt, weiß ich nicht, hängt letztlich vom Wohlwollen der Behörde ab. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass das Nichtvorhandensein einer Nebenwohnung schwer zu beweisen ist. Plausible Erklärung (ggf.an Eides statt) und Bestätigung durch die Ex fielen mir ohne tiefer gehende Informationen als erstes ein.
Anmerkungen:
1. Den Ablauf der Klagefrist beachten. Wird der Steuerbescheid erst Mal rechtskräftig, greift auch die rückwirkende Abmeldung nicht (mehr).Das Spielchen beherrschen die Kölner recht gut.
2. Die geforderten Nachweise für die Abmeldung wären wohl die gleichen, die auch dem Kassen- und Steueramt hätten vorgelegt werden müssen und die bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht wohl auch ausreichen, um den Steuerbescheid abzuwehren.
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masovi,
01.11.2014
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Alfred,
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