18 % im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer
Für jeden Erstwohnsitzbürger bekommt die Kommune im kommunalen Finanzausgleich 18 % während die Zweitwohnungssteuer nur 5 - 10 oder 20 % Erträge aus dem Mietwert der Wohnung in die Finanzkasse einer Kommune einbringt.
Woher stammt denn diese Information mit den 18 % ?
Da gab es doch mal einen Wahlkampf mit 18 % auf den Sohlen ? In diesem Zusammanhang kann doch nicht davon abgeleitet werden- und zusätzlich darf festgehalten werden, die 18 % Sohlen- FDP hat keinen Einfluss mehr auf das bundesdeutsche politische Geschehen.
Bitte hier in diesem Forum sollte man doch die Kirche im Dorf lassen.
Wer ist eigentlich in der Lage die wahren Fakten richtig zu nennen, denn Lügen müssten kurze Beine haben?
Oder gehen mal die Uhren in Bayern wiederum ganz anderst.
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- 18 % im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer -
Rebell,
14.12.2014
- 18 % im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer - Kommunalfreund, 17.12.2014
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René,
18.12.2014
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Rebell,
19.12.2014
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Soraya,
23.12.2014
- 18 % im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungsteuer - Alfred, 23.12.2014
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Soraya,
23.12.2014
- 18 % im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer -
Rebell,
19.12.2014