18 % im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer
falsche Entscheidungen zu rechtfertigen und die Wahrheit zu verdrehen!
Wenn man nun den Berichten von Journalisten Glauben schenken darf, dann liegt die Wahrheit bei 12,5 % - denn seit Jahren bemühen sich Kommunalverbände die Erhöhung auf 15 % zu steigern.
Nicht nur Journalisten auch einem Finanzmister Riedel von der Stadt Nürnberg kann man Glauben schenken- ein Mann an der Front - welcher weiß von was er spricht.
Wenn der CSU- Fraktionsführer von angeblich 18 % spricht, dem kann man kein Vertrauen schenken denn dieser ist auf seine Wähler angewiesen -
Empfehlung: hier ist es zu lesen:
Allein dieses Verhältnis zeigt laut Riedel, dass die immer wieder vorgetragene Forderung des Bayerischen Städtetags nach einer Aufstockung der Schlüsselmasse von 12,75 Prozent auf einen Anteil von 15 Prozent an den Gesamtsteuereinnahmen des Freistaats absolut berechtigt ist. Stadtkämmerer Harald Riedel erklärt dazu: „Damit wird die erste Herausforderung für den Stadthaushalt im kommenden Jahr nun sein, diese rechnerische Lücke von 6,8 Millionen Euro unterjährig zu erwirtschaften. Hinzu kommt noch die um 1,3 Millionen Euro leicht erhöhte Bezirksumlage aufgrund der Anhebung des Umlagesatzes durch den Bezirkstag. Aller Umstände zum Trotz, diese Lücke kann durch eigene Anstrengungen geschlossen werden.“
http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_41068.html
Es genügt doch wenn Herr Riedel die Erhöhung fordert und bestätigt damit indirekt die Zahl 12,75 als die wahre existierende Höhe.
Merke: Politiker tun sich immer schwer mit dem Umgang mit Wahrheit!
gesamter Thread:
- 18 % im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer -
Rebell,
14.12.2014
- 18 % im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer - Kommunalfreund, 17.12.2014
- 18 % im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer -
René,
18.12.2014
- 18 % im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer -
Rebell,
19.12.2014
- 18 % im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer -
Soraya,
23.12.2014
- 18 % im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungsteuer - Alfred, 23.12.2014
- 18 % im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer -
Soraya,
23.12.2014
- 18 % im KFAG - und nur 5 % bei Zweitwohnungssteuer -
Rebell,
19.12.2014