Zweitwohnsitzsteuer fürs Elternhaus zahlen?

René ⌂ @, Samstag, 07.03.2015 (vor 3747 Tagen) @ Studentin1

Woher soll die Stadt Köln denn auch wissen, dass du nicht mehr wohnst, wenn du es ihr nicht mitgeteilt hast?

Natürlich ist es wieder eine Unverschämtheit dieser Stadt Köln (das macht so extrem keine andere), sich möglichst kurz vor Ende von Verjährungsfristen (im Sinne der Abgabenordnung) bei dir zu melden. So eine Aufforderung hätte auch vor zwei oder drei Jahren schon erfolgen können.

Du solltest erklären, dass ein Irrtum vorlag. Ein Meldefehler. Eben, dass du die Wohnung schon ausgezogen hast (mit Datum). Und dass du den Fehler schon viel eher hättest feststellen können, wenn die Stadt Köln eher aus den Puschen gekommen wäre.


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