Zweitwohnungsteuer fürs Elternhaus zahlen?

Gustav @, Samstag, 07.03.2015 (vor 3747 Tagen) @ Alfred

Ignoriere den Beitrag von Rebell und auch den von Alfred!

weil Du nicht Inhaber der Nebenwohnung bist.

Hey Alfred da hast wohl nicht alles Tassen im Schrank? Gleichzeitig sollte man zugeben eine widerrufbare Wohngelegenheit? das passt doch nicht zusammen,

Mir wird dort nur eine jederzeit widerufbare Wohngelegenheit geboten.

und damit bist auch Zweitwohnungsteuerpflichtig

Das sollte inzwischen selbst bei der Stadt Köln reichen. Wenn Nachfragen kommen sollten, hier wieder melden.

Ich würde der Stadt Köln empfehlen einen Zweitwohnungsdetektiv oder gar mehrere einstellen, das würde sich wohl rechnen.Klingelschilderputzer seien dabei sehr gut bezahlt!!

Was ist eigentlich mit dem vorherschenden Datenaustausch ? So wie mir bekannt ist bekommt die Erstwohnsitzkommune eine Meldung wenn ein Bürger sich in einer anderen Gemeinde oder Stadt angmeldet hat. Auch die Anmeldung einer Zweitwohnung geht an die betreffende Kommune wo der Erstwohnsicht eingetragen ist.

Wer sich mit Nebenwohnsitz meldet gem Meldegesetz, für den wird es wohl schierig erst nach Zustellung eines Fragebogens dazu durchmoglen zu wollen - ein Zweitwohnungssteuer nicht bezahlen zu wollen. Ich gehe davon aus, dass die Stadt Köln nicht verzichten braucht. Es fehlt der STadt Köln ein Erstwohnsitzbürger und deshalb geht Köln im kommunalen Finanzausgleich leer aus.
Wie einfach wäre es denn wenn es eine praktikable Lösung geben würde im Rahmen des kommunalen Finanzausgleich auch Bürger mit Zweitwohnsitz als Bürger und nicht wie bisher als nicht existierende Geschöpfe zu ignorieren??????


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