Zweitwohnungsteuer fürs Elternhaus zahlen?

Alfred @, Samstag, 07.03.2015 (vor 3595 Tagen) @ René

Natürlich ist es wieder eine Unverschämtheit dieser Stadt Köln (das macht so extrem keine andere), sich möglichst kurz vor Ende von Verjährungsfristen (im Sinne der Abgabenordnung) bei dir zu melden. So eine Aufforderung hätte auch vor zwei oder drei Jahren schon erfolgen können.

Das sieht die Stadt Köln ein bisschen anders - sie besteuert rückwirkend bis zu 7 Jahre. ausgehend davon, dass die Festsetzungsfrist erst drei Jahre nach der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung beginnt. erfolgreiche Klagen gegen diese Praxis sind mir nicht bekannt - wie auch.


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