Zweitwohungssteuer Schüler in Dresden
Hallo Steffi85
ich gehe mal davon aus, dass die 1-Raum-Wohnung eine Kochnische und ein WC mit Bad oder Dusche hat. Ist aber eigentlich egal. Die Dresdener kennen ihre eigene Satzung nicht. Sie dürfen Dich nicht besteuern.
Auf jeden Fall musst Du Widerspruch einlegen. Für die Zahlung der Steuerschuld würde ich Ratenzahlung beantragen und vorerst nur die 1. Rate in Höhe von ca. 7,5 % überweisen. Das Steueramt rührt sich schon, wenn sie mehr wollen. Wenn Du überhaupt nicht zahlen willst, wird es etwas komplizierter und belastet mit diesem unverantwortlichen städtischen Unfug unnötig die Justiz. Bei Widerspruch und erfolgreicher Klage gibt es das Geld eh wieder zurück (ggf. mit Zinsen).
Wie viel Hilfe brauchst Du sonst noch> Oder reicht das>
Bei mehr Hilfe: Maile einfach an mich, dann bitte gleich Datum des Steuerbescheids und Kassenzeichen angeben.
Gruß
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Steffi85,
14.02.2007
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