Zweitwohungssteuer Schüler in Dresden

René ⌂ @, Mittwoch, 14.02.2007 (vor 6372 Tagen) @ Christian

» ich gehe mal davon aus, dass die 1-Raum-Wohnung eine Kochnische und ein WC mit Bad oder Dusche hat. Ist aber eigentlich egal. Die Dresdener haben ein Knall. Kennen ihre eigene Satzung nicht. Sie dürfen Dich nicht besteuern.

ich kann ehrlich gesagt deinen Gedankengang nicht folgen - zumindest auf den Fall bezogen.

» Auf jeden Fall musst Du Widerspruch einlegen.

Beachte, daß bei Ablehnung des Widerspruchs, die Stadt eine Bearbeitungsgebühr verlangt - und die Chancen liegen hoch, daß sie kommt. Das heißt, dann müßtest du eine Klage einreichen. Da du kein Geld hast (ich gehe mal davon aus, daß hier nicht noch ungemeine Besitztümer im Hintergrund liegen), dürfte es nicht schwer werden, Prozesskostenhilfe zu bekommen ...


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