Zweitwohnungsteuer bei räumlich verbundenen Wohnungen

Alfred @, Freitag, 29.05.2015 (vor 3424 Tagen) @ mgl2501

Bei der Jonstruktion könnte eine klamme Stadt wirklich auf dumme Idee kommen.
Melderechtlich bleibt es bei einer Wohnung und deswegen wird die Stadt gar nicht auf die Idee kommen, eine ZWSt zu verlangen. also keine schlafende Hunde wecken (durch Fragen o.ä.).
Sollte die Stadt wider Erwarten dennoch nachfragen, kann und muss man sich wehren -durchaus mir guten Chancen.
Wegen der ZWSt würde ich mich nicht vom Kauf abschrecken lassen.


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