Zweitwohnungsteuer bei räumlich verbundenen Wohnungen

Rebell @, Samstag, 30.05.2015 (vor 3394 Tagen) @ Alfred

Melderechtlich bleibt es bei einer Wohnung und deswegen wird die Stadt gar nicht auf die Idee kommen, eine ZWSt zu verlangen. also keine schlafende Hunde wecken (durch Fragen o.ä.).

ja das kann gut gehen, aber mir ist allerdings diesbezüglich ein Fall bekannt mit ähnlicher Konstellation im Allgäu. Dort hat ein Zweitwohnungsbesitzer schon vor etwa 8 Jahren im selben Haus wo es schon seit 15 Jahren eine kleine Zweitwohnung (28 qm)sein eigen nennen durfte, die nebenanliegende 38 qm große Wohnung dazugekauft. Die Wohnung ist nur durch eine einzige Verbindungstüre verbunden. Ein Umbau war nicht erforderlich. Es ist auch das gleiche Grundstück und die gleiche Hausnummer aktenkundig. Im Jahre 2005 wurde er erstmals zur Zweitwohnungssteuer für seine 28 qm große Zweitwohnung veranlagt.
Bei der notariellen Beurkundung wurde Ihm erklärt, gem Urteil des VG Münster - wird nur für eine Wohnung eine Zwst fällig, wer im gleichen Orte eine weitere Zweitwohnung hätte braucht nur für eine Wohnung eine Zwst entrichten.
Eigentlich hätte diese Kommune schon im Jahre 2007 diese Änderung bzw. erkennen müssen - jede notarielle Beurkundung ist in einer Gemeinde bekannt über die Grundbucheintragung.

Sollte die Stadt wider Erwarten dennoch nachfragen, kann und muss man sich wehren -durchaus mir guten Chancen.

Jetzt im Januar 2015 stellt ihm die Kommune nun einen Zweitwohnungssteuerbescheid für die im Jahre 2007 erworbene Wohnung einen zusätzlichen Zweitwohnungsteuerbescheid für 4 Jahre rückwirkend zu. Auch für die Zweite Zweitwohnung wird eine Jahreskurpauschale gefordert. Der Betroffene legte zwar Einspruch ein und verweist auf das Urteil von Münster, die Kommune und das Landratsamt haben inzwischen den Widerspruch zurückgewiesen und die zusätzliche Besteuerung für zu Recht entschieden. Inzwischen versucht dieser über das Verwaltungsgericht eine Klärung zu erreichen. Der beratende Anwalt ist sich nicht so ganz sicher wie das Gericht wohl entscheiden wird.

Wegen der ZWSt würde ich mich nicht vom Kauf abschrecken lassen.

Darauf sich zu verlassen kann ins Auge gehen!

War es nun Glück oder Pech ?
Glück, dass nicht schon 2007 eine Besteuerung stattgefunden hat?
Oder Pech, dass 2015 die Sache entdeckte?


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