Zweitwohnungsteuer bei räumlich verbundenen Wohnungen

Alfred @, Sonntag, 31.05.2015 (vor 3250 Tagen) @ Rebell

Der beratende Anwalt ist sich nicht so ganz sicher wie das Gericht wohl entscheiden wird.

Das liegt in der Natur der unabhängigen Richter.
Ansonsten ist der Sachverhalt – insbesondere wegen der Kurpauschale schon nahezu lächerlich. Aber auch zur WSt gibt es Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und sogar des Bayer. VGH, die man zumindest nutzen kann.


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