Zweitwohnungsteuer bei räumlich verbundenen Wohnungen
In der Tat ist dies eine spannende Konstellation.
Zunächst zielt Darmstadt nicht auf die Wohnungsdefinition der Bauordnung. Dann wäre deine Frage sehr einfach: du willst/kannst die beiden Wohnungen baurechtlich nicht zusammenlegen, also sind es nach wie vor zwei Wohnungen.
Aber Darmstadt zielt aufs Melderecht - und die dortige Definition ist sehr wage (§15 Hessisches Meldegesetz)
[blockquote]Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.[/blockquote]
Und nun beginnt die Frage der Auslegung dieses Gesetzes, ob bei einem Wanddurchbruch aus zwei umschlossenen Räumen automatisch ein großer umschlossener Raum wird. Und hier kann man nur sagen: "Herr Richter, was spricht er?"
Es bestünde als Option ggf. die Möglichkeit, sich wechselseitig mit alleiniger Wohnung zu melden.
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mgl2501,
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Alfred,
29.05.2015
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