Zweitwohnungsteuer bei räumlich verbundenen Wohnungen

René ⌂ @, Montag, 01.06.2015 (vor 3343 Tagen) @ Alfred

In der Tat ist dies eine spannende Konstellation.

Zunächst zielt Darmstadt nicht auf die Wohnungsdefinition der Bauordnung. Dann wäre deine Frage sehr einfach: du willst/kannst die beiden Wohnungen baurechtlich nicht zusammenlegen, also sind es nach wie vor zwei Wohnungen.

Aber Darmstadt zielt aufs Melderecht - und die dortige Definition ist sehr wage (§15 Hessisches Meldegesetz)

[blockquote]Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.[/blockquote]

Und nun beginnt die Frage der Auslegung dieses Gesetzes, ob bei einem Wanddurchbruch aus zwei umschlossenen Räumen automatisch ein großer umschlossener Raum wird. Und hier kann man nur sagen: "Herr Richter, was spricht er?"

Es bestünde als Option ggf. die Möglichkeit, sich wechselseitig mit alleiniger Wohnung zu melden.


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