Steuerbescheid von 65 Euro auf 882 Euro erhöht

Gustav @, Freitag, 05.06.2015 (vor 3416 Tagen)

wie folgt geschildert von einem Betroffenen:
Von einer Gemeinde in Oberbayern für eine uralte 80 jährige Holzhütte mit einer Grundfläche von 36 qm auf einem moorigen Naturschutzgebiet, mit Bauverbot, verlangte die Kommune im Jahre 2011 € 65.--Zwst. nach Bürgermeisterwechsel im Jahre 2012 wurde von Gemeinde ......... ein "Globalgutachten" in Auftrag gegeben. Im Ergebnis wird das Grundstück dabei - welches an einen See angrenzt- nicht mehr die Wohnfläche sondern die landschaftliche "Schönheit" mit etwas Waldbestand bewertet. In der Folge rechnet die Gemeinde dem Besitzer vor - er könne dafür eine monatliche Mieteinnahme von € 770.- erzielen und daraus wird eine Zweitwohnungssteuer zur Zahlung fällig und zumutbar.
Die Hütte und das Grundstück hat keinen Wasser- keinen Strom- und keinen Abwasser - Anschluß. auch eine Zufahrt gibt es nicht. Die Hütte ist nicht geeignet für Wohnzwecke, sondern nur Lagerung von Gerätschaften und dergl.lediglich ein Fenster ist vorhanden. Die Wände sind nur mit Holzbretter verkleidet ohne jegliche Isolierung. Der Besitzer hat in der naheliegenden Kreisstadt eine kleine Zweitwohnung - dafür ist eine Zweitwohnungssteuer veranlagt in Höhe von € 90.-/Jahr.

Ein Versuch mit dem Bürgermeister diese Enteignungsabsichten der Gemeinde doch zu überdenken,wurde abgelehnt mit der Begründung mit folgendem Argument: Die Zwst sei ein Beitrag zum Erhalt der Infrastruktur, obwohl dafür ja schon eine Grundsteuer dafür entrichtet wird.

Fakt ist nun auch in Bayern gehen die Kommunen nun- so der Eindruck- ähnlich vor wie in Mcklenburg Vorpommern - dort werden Gartenhäuser - im Wortlaut Datschen bezeichnet - riguros nun mit einer Zweitwohnungssteuer veranlagt.

Eigentlich handelt es sich nicht mehr um eine Zweitwohnungssteuer sondern es ist exakt eine "Vermögensabgabe" für Bürger die man vor Ort nicht haben möchte.

Wie Bürger darüber denken > https://disqus.com/home/discussion/welt/kleingartner_sollen_zweitwohnungssteuer_zahlen/

Am 18.06.2015 wird über mehrere gleichgelagerte Fälle von dieser Kommune beim VG München eine eventuelle Klärung zu erwarten sein.

Wie das Gericht entscheiden wird ist offensichtlich schon heut klar, solche Bürger dürfen geschröpft und abgezockt weden , es belibt dabei all diese sind wehrlos und dürfen abgezockt werden!


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