Steuerbescheid von 65 Euro auf 882 Euro erhöht

René ⌂ @, Samstag, 06.06.2015 (vor 3339 Tagen) @ Gustav

Es wäre sinnvoll, den Namen der Gemeinde zu nennen (dann könnte man auch die Satzung hervornehmen). Nach Schilderung der Sachlage dürften wohl die Kläger entspannt der Klage entgegenstehn, denn wenn Wasser und Strom nicht vorliegt, müsste die Kommune beweisen, dass ihr Mietwert realistisch ist. Es schadet vermutlich nicht, diese Immobilie in einem Portal zur Vermietung anzupreisen - und die Resonanz mit vorzulegen. Sollte der seltene Fall eintreten, dass die Kommune mit ihrer Schätzung richtig lag und die Bude vermietet werden kann, düfte sich wohl der Inhaber auch freuen ;-)

Davon abgesehen: psst, auch für solche Hütten fallen Rundfunkbeiträge an...


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