Erklärung zur Zweitwohnungssteuer Hamburg

Rebell @, Mittwoch, 29.07.2015 (vor 3166 Tagen) @ vertigo75

Ist es eigentlich rechtens das mir das meldeamt vorschreiben kann, wo ich meinen Hauptwohnsitz zu melden habe und kann es passieren, dass wenn mir der Arbeitgeber nun bestätigt, dass ich von montag bis freitag dort arbeite, dass mir die Meldebehörde bzw. das Finanzamt nun erneut vorschreibt, dass ich Hamburg als hauptwohnsitz zu melden habe? Mit dem Argument vorwiegend genutzte Wohnung ist Hamburg, egal das dort nicht mehr ein Lebensmittelpunkt ist?

Die Sache ist klipp und klar geregelt erstens im Meldegesetz - die Hauptwohnung ist dort wo der Lebensmittelpunkt ist - wer also sich an mehr als 188 Tagen im Jahr dort aufhält - dort ist eben der Hauptwohnsitz.

Die ganze Brisantz liegt in der Hauptsache im Kommunalen Finanzausgleich, denn die Kommunen erhalten nur für Bürger mit Erstwohnsitz Zuwendungen im kommunalen Finanzausgleich- > ergo dessen pocht jede Kommune auf möglichst viele Erstwohnsitzbürger-
Fakt ist nun für jeden Erstwohnsitzbürger fließen etwa € 1000 pro Jahr in die Finanzkasse dieser Kommune.

Mit dem Folterwerkzeug Zweitwohnsitzsteuer ist es möglich diese Bürger - egal ob arm oder reich nun zu knebeln mit einer "Aufwandsteuer = Zwst."

Auch ohne die Zweitwohnungssteuer sind die Kommunen ganz darauf aus möglichst viele Erstwohnsitzbürger nachweisen zu können - auch wenn in dieser Kommune keine Zwst- erhoben wird.

Krimminell wird es erst wenn Rollentausch erfolgt - dann hat eben die andere Kommune keine Einnahmen aus dem KFAG.

Aus diesem Grunde fordert der Verein Freunde für Ferien in Bayern e.V.
(fffbayern@gmx.net) schon seit Jahren diese Diskriminierung von Bürgern mit Zweitwohnsitz, jüngst auch über eine Petition beim Deutschen Bundestag, zu beenden, dazu wurden auch praktikable Vorschläge unterbreitet. Reakton beschämend- denn die mafiosen Kommunalverbände setzen sich durch, da die Zweitwohnungssteuer bundesweit 100 000 000 € einbringen ohne jegliche nachweisliche Gegenleistung der Kommunen!

Die Schuld an dieser Diskriminierung liegt eindeutig beim Gesetzgeber und nicht an den Kommunen.

Jeder Flüchtling (oder auch krimmineller Terrorist), der aus dem Aufnahmelager in einer Kommune auf Staatskosten aufgenommen und kostenlose Unterkunft bekommt, diesem stehen auch monatlich ein Taschengeld von € 140 gesetzlich zu und wird als Erstwohnsitzbürger im KFAG als wertvollerer Bürger als ein Bürger mit Zweitwohnsitz per Gesetz so bewertet.
Bürger mit Zweitwohnsitz sind deshalb unerwünschte Geschöpfe bzw. nicht erwünschte Bürger abgestempelt!
es bleibt dabei keine rassistische Abstempelung und ohne besondere Kennzeichnung im Pass.


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