Erklärung zur Zweitwohnungsteuer Hamburg

Alfred @, Mittwoch, 29.07.2015 (vor 3450 Tagen) @ vertigo75

Der „vorwiegende Aufenthalt“ ist mit dem „Schwerpunkt des Lebensinteresses“ nicht identisch. Im Melderecht ist für einen volljährigen Alleinstehenden die – rein quantitativ zeitlich - vorwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung. Da stimmen Melderecht und die doppelte Haushaltsführung im Einkommensteuerrecht nicht überein.
So wie Du es schilderst, ist Deine vorwiegend (montags bis freitags) genutzte Wohnung in Hamburg. Diese wäre durch die Meldebehörde als Hauptwohnung zu bestimmen. Wenn die Behörde sich nicht an geltendes Recht hält, ist das bedauerlich. Dein melderechtlicher Status ist somit falsch.
Die Angaben zur Dauer des Aufenthalts und zum Arbeitgeber werden nur von verheitateten/verpartnerten Einwohnern mit Nebenwohnung verlangt.


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