Erklärung zur Zweitwohnungssteuer Hamburg
Erst mal vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Irgendwie ist das ganze für mich nicht stimmig.
In den Steurrichtlinien heisst es "Bei anderen Arbeitnehmern (also nicht verheirateten Arbeitnehmern) befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z.B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis finden, aber auch i Vereinzugehörigkeiten und anderen Aktivitäten".
Dies alles trifft zwar für meine Wohnung in Aachen zu, aber nicht für Hamburg. Denn dort kenne ich niemanden und bin dort lediglich zum Arbeiten. Daher verstehe ich den Standpunkt der Meldebhörden nicht. Dass passt doch nicht zusammen...
Vielleicht mache ich mir auch zuviele Gedanken, denn vielleicht habe ich den nachgenannten Vordruck auch falsch verstanden.
http://www.hamburg.de/contentblob/26588/data/zwwohst-01-zweitwohnungssteuererklaerung.pdf
Verstehe ich es richtig, dass nur verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende (ab der Zeile 52-64) eintragen müssen und so wie in den Zeilen 62-64 gefordert auch die Nachweise des Arbeitgebers einreichen müssen?
In dem Dokument Anleitung zum Erklärungsvordruck
http://www.hamburg.de/contentblob/26590/data/zwwohst-02-erlaeuterungen-zur-zweitwohnung...
ist das ebenfalls nicht gut erklärt, was zu den Zeilen niedergeschrieben wurde.
In diesen Kreis würde ich ja nicht fallen und damit auch keine weiteren Angaben ausser zur Wohnung (als Grundlage zur Berechnung der Steuer) machen müssen.
vielen dank für eure Unterstützung.
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vertigo75,
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