Erklärung zur Zweitwohnungsteuer Hamburg

Alfred @, Dienstag, 11.08.2015 (vor 3153 Tagen) @ René

Kleine Korrektur: Hamburg ist im Sinne des EStG die erste (einzige) Tätigkeitsstätte (mit Wohnung, der "Erwerbszweitwohnung"). Der zu unterhaltende eigene Hausstand muss sich in Aachen befinden. Dann liegt doppelte Haushaltsführung vor.

Ob die Registrierung der Wohnungen als Haupt- oder Nebenwohnung dem Melderecht entspricht, interessiert das Finanzamt grundsätzlich nicht. In HH ist allerdings zu beachten, dass das FA sowohl für die ESt als auch für die ZWSt zuständig ist.

Ob der melderechtliche Status den Arbeitgeber etwas angeht, kann dahingestellt bleiben.


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