Zweitwohnsitz abgelehnt

Alfred @, Samstag, 12.09.2015 (vor 3558 Tagen) @ djrocco

Jetzt wurde mir postalisch mitgeteilt, dass Haupt- und Nebenwohnsitz getauscht wurden. Da ich eine 5-Tage Woche arbeite, sei dies der Hauptwohnsitz. Der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in Stadt X sei diesem unterzuordnen.

Wenn da wirklich "Haupt -und Nebenwohnsitz" stand, ist das Personal der Meldebehörde der Stadt schlecht erzogen.

Im Netz fand ich dazu:
Bei ledigen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Be­ziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Ver­lobte, Freundes- und Be­kanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten.

Wo hast Du das gelesen? Bestimmt nicht im Meldegesetz.

Mir geht es vor allem darum, die durch die Arbeitsaufnahme entstandenen Kosten steuermindernd zu berücksichtigen. Geht das auch, wenn in Stadt X (Familie, Freundin) die Zweitwohnung ist?

Ob Nebenwohnung oder Hauptwohnung ist einkommensteuerrechtlich für die doppelte Haushaltsführung uninteressant. Allerdings kann u.U. snc Deinem Lebensmittelpunkt ZWSt fällig werden.

Irgendwie hält sich doch jeder Vollzeitbeschäftigte mit Zweitwohnung nach der Logik des Amtes mehr am Ort der Arbeit auf, sonst könnte er doch pendeln ?

Richtig, so ist es. Deswegen ist nach dem Gesetz dort auch die Hauptwohnung zu registrieren.


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