Nebenwohnung abgelehnt

Alfred @, Sonntag, 13.09.2015 (vor 3404 Tagen) @ djrocco

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Das ist Einkommensteuerrecht. Der Begriff der Zweitwohnung kommt weder dort noch im Melderecht vor. Die durch unterschiedslose Verwendung entstehende Verwirrung ist dann unvermeidlich.


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