Zweitwohnsitz abgelehnt
Zunächst vielen Dank!
Im Netz fand ich dazu:
Bei ledigen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten.
Wo hast Du das gelesen? Bestimmt nicht im Meldegesetz.
Mir geht es vor allem darum, die durch die Arbeitsaufnahme entstandenen Kosten steuermindernd zu berücksichtigen. Geht das auch, wenn in Stadt X (Familie, Freundin) die Zweitwohnung ist?
Ob Nebenwohnung oder Hauptwohnung ist einkommensteuerrechtlich für die doppelte Haushaltsführung uninteressant. Allerdings kann u.U. snc Deinem Lebensmittelpunkt ZWSt fällig werden.
Das ist eigentlich für mich der entscheidende Punkt. Kann ich dann die Miete für meine Hauptwohnung steuerlich absetzen ? Bei Fahrtkosten ist es egal,stimmt. Aber wie ist das bei der Miete?
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djrocco,
12.09.2015
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Alfred,
12.09.2015
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djrocco,
13.09.2015
- Nebenwohnung abgelehnt - Alfred, 13.09.2015
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- Zweitwohnsitz abgelehnt - René, 23.09.2015
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djrocco,
13.09.2015
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Alfred,
12.09.2015