Zweitwohnsitz abgelehnt

René ⌂ @, Mittwoch, 23.09.2015 (vor 3394 Tagen) @ djrocco

Wo hast Du das gelesen? Bestimmt nicht im Meldegesetz.

Hier

Da die Frage immer wieder auftaucht, habe ich sie in den FAQ ergänzt.

Wie Alfred schon anklingen ließ: Melderecht und Steuerrecht sind zwei verschiedene Dinge. Für die Steuer ist entscheidend, dass du tatsächlich Aufwand einer weiteren Wohnung hast und auch die erste Wohnung bewohnst.

Ich habe den Seitenbetreiber mal darauf hingewiesen.


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