Hauptmieter ohne eigentlichen Wohnsitz

Rebell @, Donnerstag, 21.01.2016 (vor 3273 Tagen) @ FragenzuZWS

Im Juni 2015 hat sie eine Wohnung als Hauptmieterin angemietet, in die sie einziehen wollte, sobald sie Schülerbafög erhält. In dem Mietvertrag ist festgehalten, dass die Wohnung als WG genutzt werden darf.

soweit doch alleS ok

Da sie das beantragte Bafög entgegen unserer Annahme nicht erhalten hat, konnten wir es nicht finanzieren, dass sie in die Wohnung mit einzieht. Ihre Freunde wohnen dort jetzt vorerst allein.

Dazu ist es doch wichtig, wer zahlt die Miete?
Beteiligen sich denn die Freunde an der Miete oder zahlen diese die gesamten Mietkosten?

Dem Vermieter ist dies aber nicht bekannt, weil wir uns Sorgen gemacht haben, dass er das so nicht gutheißen würde.

Wenn der Vermieter monatlich seine Mieteinnahmen hat- kann das diesem doch egal sein, bzw doch viel lieber als ein Vertrag aber kein Geld auf der Einnahmenseite. Wenn pünktlich Geld kommt und die Wohnung sauber in Ordnung gehalten ist, kann einem Vermieter doch nichts besseres passieren. Bedenklich ist es allerdings wenn das nicht zutreffend ist, deshalb trägt ihre Tochter trotzdem etwas Verantwortung dem Vermieter gegenüber, da er schon der WG- Nutzung zugestimmt hat dürfte es keine Probleme geben.

Meine Tochter hat sich also auch nicht bei der Meldebehörde umgemeldet, weil sie ja weiterhin in meiner Wohnung wohnt.

vollkommen richtige Vorgehensweise, wozu eigentlich bei der Meldebehörde sich melden- wäre sogar ein Verstoß gegen Meldegestz.

Müsste man sich ummelden oder eine Nebenwohnung anmelden,

Das wäre wohl das Unintelligenteste!

wenn man einen Hauptmietvertrag für eine Wohnung hat, in der man nicht wohnt?

Der Begriff Hauptmietvertrag ? folglich ist es doch reltiv einfach, Ihre Tochter vereinbart mit den Freunden, dass diese die angefallenen Mietkosten bezahlen - somit ist sie die Vermieterin und nicht die Innehaberin dieser Wohnung, denn nur der Innehaber muss Zweitwohnungssteuer bezahlen. Noch nicht klar haben Sie sich ausgedrückt ob die Freunde meldepflichtig sind bei der Kommune? es kommt auf die Aufenthaltsdauer an.

Oder muss sie sich erst ummelden, wenn sie dort auch tatsächlich einzieht?

Ok wenn sie einzieht und sich ummeldet, am Besten mit Erstwohnsitz, dann ist auch das Monster Zweitwohnungssteuer auch vom Tisch.

Denn das wird sich voraussichtlich doch noch länger hinziehen als geplant, weil sie nach ihrem Abitur nun doch noch mindestens ein halbes Jahr ins Ausland gehen will.

folglich ist Sie doch nicht Meldepflichtig und der eigentliche Vertrag wie Sie bezeichnen "Hauptmietvertrag" geht die Kommune so oder so nichts an - Ihre Tochter ist einfach Vermieterin und kann es belegen mit Kontoauszügen, dass die Freunde tatsächlich Miete bezahlen. Vorsichtshalber deshalb wegen der Beweisführung nicht Miete bar kassieren, würde jeder Jurist und Steuerberater empfehlen.


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