Hauptmieter ohne in der Mietwohnung zu wohnen

Rebell @, Samstag, 23.01.2016 (vor 3271 Tagen) @ FragenzuZWS

Da meine Tochter als einzige (Haupt)mieterin im Mietvertrag die Wohnung an Freunde vermietet (allgemeine Erlaubnis für WG vom Vermieter) würde ich das Gesetz nun so verstehen, dass sie doch ZWSt zahlen müsste ?!

eben nicht

„§ 2 [1] Begriff der Zweitwohnung

(1) ... Zweitwohnung ist auch jede Wohnung im Sinne der Absätze 3 und 4, die der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einem Dritten entgeltlich *) oder unentgeltlich auf Dauer überläßt und die diesem als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes dient. " Oder wie sonst wäre der Paragraph zu verstehen?

*)Selbst wenn es so wäre könnte eine Klage diese Satzung kippen, wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundatz im GG.

Ihre Tochter vermietet und nutzt diese nicht als Nebenwohnung.

Man stelle sich mal vor, ein privater Investor kauft ein Haus mit 6 Wohnungen um diese zu vermieten, von diesen Mietern sind zwei dabei diese Wohnung, erlaubt vorübergehend für Untermieter an Angehörige oder Bekannte und müsste deshalb dann Zweitwohnungssteuer bezahlen genauso wie die Nachmieter welche diese Wohnung als Nebenwohnsitz berufsbedingt nutzen. Ein und die selbe Wohnung zweimal besteuern?

Die Zweitwohnungssteuersatzungen treiben oft kuriose Blüten, es muss einfach mal festgestellt sein, dass Kommunen weit weg sind von Steuerbehörde und nur mit der Zweitwohnungssteuer sich immer wieder wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz auf die Nase fallen.

Sämtlichen Kommunen gelingt der unseriöse Umgang, denn die Betroffenen lassen sich verängstigen - bevor eine Klage erwägt wird, zahlt man einfach.

Zum Leid der Betroffenen sind Anwälte entweder mit dem Verwaltungsrecht zu weing vertraut oder widdern darin ein "Geschäft" verlangen oft Honorar-Sondervereinbarungen welche wesentlich höher sind als die Aufwendungen für 10 oder 15 Jahre Zweitwohnungssteuer!!

Der Grund: Streitwert bestimmt die Gebühr nach der Gerichtsordnung und damit begnügt sich ein Anwalt nicht!!!

Nicht von ungefähr hat die Zweitwohnugssteueroffensive tausende Gerichtsentscheidungen erforderlich gemacht und das ist einfach noch viel zu wenig!


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