Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer
Hallo,
ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit der Zweitwohnungssteuer, komme aber in einigen Punkten nicht weiter, bezüglich welcher ich hier um Hilfe bitten möchte.
Hilfe ist oft erwünscht aber auch oft nicht möglich
Hintergrund:
Ich bin vor einiger Zeit bei meinen Eltern ausgezogen. Aus Verbundenheit mit meinem alten Heimatort (kleine Gemeinde in Franken), bin ich dort öfters zugegen und übernachte bei meinen Eltern. Sowohl meine alte, als auch meine neue Gemeine haben mich darauf hingewiesen, dass ich dies dann als Zweitwohnsitz melden muss - wie ich es auch getan habe.
Nenne doch bitte auch die alte und neue Gemeinde, es geht immer um die entsprechenden Satzungen, da diese willkürlich ausgestalter werden- sollte anfangs sogar geprüft werden ob die einzelnen Satzungen - wie üblich- krasser Fehler haben. Trotz fehlerhaftern Satzungen erheben diese Kommunen sogar eine Zweitwohnungssteuer, denn die Betroffenen sind entweder nicht in der Lage oder viel zu träge und zahlen die geforderte Steuer.
Ich habe nun Post meiner alten Gemeinde bekommen, in der ich zur Erklärung der Zweitwohnungssteuer aufgefordert werde.
Um dazu Hinweise oder ????????? kommentierungen schreiben ist eben wichtig zu prüfen wie willkürlich ist denn die Vorgehensweise überhaupt?????????????????????????
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tobias23,
18.08.2016
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Rebell,
18.08.2016
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Alfred,
18.08.2016
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tobias23,
18.08.2016
- Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer - tobias23, 30.08.2016
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tobias23,
18.08.2016
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Rebell,
18.08.2016