Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer

tobias23, Donnerstag, 18.08.2016 (vor 3219 Tagen) @ Alfred

Ich finde die Satzung Markt Plech nicht im Netz. Aber unabhängig davon muss Steuergegenstand das Innehaben einer ZW sein. Du hast Deine melderechtliche Wohnung nicht inne, denn Dir wird in der Wohnung Deiner Eltern nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten. Das solltest Du – unter Hinweis auf die Urteile des BVerwG 9 C 8.08, 6.08 und 7.08 in der Erklärung zur ZWSt unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Damit müsste ein Steuerbescheid vom Tisch sein.

Alles klar, danke für den Tipp!

Dann werde ich das mal so ergänzen - irgendein vorbereitetes Feld im Formular zu den Verfügungsgewalten gibt es nämlich nicht :P


Wenn man Dir bei der Gemeinde „umfassend und freundlich“ etwas anderes gesagt hat, ist das schlicht gelogen.

Naja, gelogen impliziert ja Vorsatz - ich würde es mal bei "unrichtig" belassen. Aber das ist natürlich auch nicht besonders toll.

Danke für alle Hilfe! Ich schreibe dann, was rausgekommen ist.


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