Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer
Ich finde die Satzung Markt Plech nicht im Netz. Aber unabhängig davon muss Steuergegenstand das Innehaben einer ZW sein. Du hast Deine melderechtliche Wohnung nicht inne, denn Dir wird in der Wohnung Deiner Eltern nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten. Das solltest Du – unter Hinweis auf die Urteile des BVerwG 9 C 8.08, 6.08 und 7.08 in der Erklärung zur ZWSt unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Damit müsste ein Steuerbescheid vom Tisch sein.
Wenn man Dir bei der Gemeinde „umfassend und freundlich“ etwas anderes gesagt hat, ist das schlicht gelogen.
Die Aufforderung zur Abgabe einer ZWStErklärung ist übrigens noch kein Steuerbescheid. Sie dient hier nur der Prüfung des Sachverhalts.
gesamter Thread:
- Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer -
tobias23,
18.08.2016
- Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer -
Rebell,
18.08.2016
- Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer - tobias23, 18.08.2016
- Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer -
Alfred,
18.08.2016
- Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer -
tobias23,
18.08.2016
- Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer - tobias23, 30.08.2016
- Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer -
tobias23,
18.08.2016
- Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer -
Rebell,
18.08.2016