Datsche
Die Satzung zielt auf Datschen. Bei der Einwohnerzahl der Gemeinde auch nicht anders vorstellbar.
Gem. Satzung gilt als Zweitwohnung jeder umschlossene Raum, der über
- mindestens ein Fenster
- Strom oder eine vergleichbare Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in vertretbarer Nähe und
- Voraussetzung zum Kochen und zum Heizen
verfügt und damit wenigstens vorübergehend zum Wohnen geeignet ist.
Diesen Satzungsbestimmungen muss die Datsche genügen.
Wobei „in vertretbarer Nähe“ ein dehnbarer Begriff ist.
Ggf. lässt sich über den Steuermaßstab noch etwas ausrichten, da ist das VG Potsdam recht kritisch.
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