Datsche

Alfred @, Freitag, 05.05.2017 (vor 2957 Tagen) @ JP2

Wie ist es jedoch zu beurteilen, dass die Hütte über Monate eben keine Wasserversorgung hat? würde das entsprechend berücksichtigt?

Ob und wie die Gemeinde das berücksichtigt, kann ich nicht sagen. Das ist schon ein Punkt des Steuermaßstabes, der von der Gemeinde angesetzt wird. Das VG Potsdam scheint der Auffassung zu sein, dass es berücksichtigt werden muss.

was meinen Sie mit:
"Ggf. lässt sich über den Steuermaßstab noch etwas ausrichten, da ist das VG Potsdam recht kritisch."

Für eine Datsche lässt sich nur schwer eine „übliche Miete“ bestimmen. Deswegen hat das VG Potsdam in der Vergangenheit viele Bescheide aufgehoben (Steuermaßstab nicht zulässig).

und mit welchen Kosten müßte ich rechnen, falls trotz fehlender Wasserversorgung im Winter der Anspruch der Gemeinde rechtswirksam wäre?

Auch eine Frage des Steuermaßstabes. Das muss die Gemeinde festlegen und auf die Gnade des VG hoffen.


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