Datsche

JP2, Freitag, 05.05.2017 (vor 2541 Tagen) @ Alfred

ganz herzlichen Dank schon mal, ich hatte mir die Satzung der Gemeinde auch schon angesehen.

Wie ist es jedoch zu beurteilen, dass die Hütte über Monate eben keine Wasserversorgung hat? würde das entsprechend berücksichtigt?

was meinen Sie mit:
"Ggf. lässt sich über den Steuermaßstab noch etwas ausrichten, da ist das VG Potsdam recht kritisch."

und mit welchen Kosten müßte ich rechnen, falls trotz fehlender Wasserversorgung im Winter der Anspruch der Gemeinde rechtswirksam wäre?


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