Datsche

Alfred @, Samstag, 06.05.2017 (vor 2909 Tagen) @ JP2

Ich kenne den Erhebungsbogen nicht. Aber einen Vermerk, dass die Zweitwohnungsteuer nicht berechtigt ist, kann man immer anbringen. Wird allerdings die Gemeinde kaum interessieren, denn die Satzung ist – auch – auf solche Fälle ausgelegt.

Für die Frage, welche Kosten entstehen können, hilft vielleicht der folgende Link:

http://www.lr-online.de/regionen/spree-neisse/guben/Mehr-Steuern-fuers-Wochenendhaus;ar...


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