Datsche
Ich kenne den Erhebungsbogen nicht. Aber einen Vermerk, dass die Zweitwohnungsteuer nicht berechtigt ist, kann man immer anbringen. Wird allerdings die Gemeinde kaum interessieren, denn die Satzung ist – auch – auf solche Fälle ausgelegt.
Für die Frage, welche Kosten entstehen können, hilft vielleicht der folgende Link:
http://www.lr-online.de/regionen/spree-neisse/guben/Mehr-Steuern-fuers-Wochenendhaus;ar...
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