Haupt-/Nebenwohnung /Einkommensteuererklärung
Grundsätzlich: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt spielen für ZWSt und Melderecht keine bzw. nur eine untergeordnete Rolle.
Der Bezug der Wohnung ist bei der Meldebehörde von B anzuzeigen. Die Hauptwohnung ist dort, wo Du Dich vorwiegend aufhältst. Daraus ergeben sich rechtliche Folgen auch für die Einkommensteuer. Ein Wahlrecht gibt es nicht. Welche melderechtliche Registrierung die Richtige ist, kann ich Dir nicht sagen, dazu sind Deine Angaben zu unpräzise.
Dir übrigen Fragen beziehen sich auf die Einkommensteuer. Dazu müssen sich andere und an anderer Stelle äußern.
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- Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz / Steuererklärung -
TT-1990,
01.06.2017
- Haupt-/Nebenwohnung /Einkommensteuererklärung - Alfred, 02.06.2017
- Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz / Steuererklärung -
Daniel.85,
07.06.2017
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Daniel.85,
07.06.2017
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TT-1990,
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Daniel.85,
07.06.2017