Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz / Steuererklärung

TT-1990, Mittwoch, 07.06.2017 (vor 2487 Tagen) @ Daniel.85

Vielen Dank für deine ausführliche Erläuterungen, war sehr hilfreich!
Somit prüft also das Finanzamt nicht, ob Erst oder Zweitwohnsitz...
Eine Frage hätte ich noch: Wo reiche ich dann künftig meine Steuererklärung ein - wie bisher am Zuständigen Finanzamt des Ortes A oder am neuen zuständige Finanzamt an Zweitwohnsitz (Ort B) - sind nämlich unterschiedliche Bundesländer?

Danke und Gruss
Benjamin


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