Hauptwohnung/Nebenwohnung
Somit prüft also das Finanzamt nicht, ob Erst oder Zweitwohnsitz...
Wie soll das Finanzamt etwas prüfen, was es rechtlich nicht gibt?
Die melderechtliche Registrierung erfolgt mit Haupt- und Nebenwohnung - und da prüft ggf. das EMA die Plausibilität der Angaben.
gesamter Thread:
- Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz / Steuererklärung -
TT-1990,
01.06.2017
- Haupt-/Nebenwohnung /Einkommensteuererklärung - Alfred, 02.06.2017
- Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz / Steuererklärung -
Daniel.85,
07.06.2017
- Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz / Steuererklärung -
Daniel.85,
07.06.2017
- Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz / Steuererklärung -
TT-1990,
07.06.2017
- Hauptwohnung/Nebenwohnung - Alfred, 07.06.2017
- Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz / Steuererklärung -
TT-1990,
07.06.2017
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Daniel.85,
07.06.2017