Hauptwohnung/Nebenwohnung

Alfred @, Mittwoch, 07.06.2017 (vor 2924 Tagen) @ TT-1990

Somit prüft also das Finanzamt nicht, ob Erst oder Zweitwohnsitz...

Wie soll das Finanzamt etwas prüfen, was es rechtlich nicht gibt?
Die melderechtliche Registrierung erfolgt mit Haupt- und Nebenwohnung - und da prüft ggf. das EMA die Plausibilität der Angaben.


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