Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz / Steuererklärung

Daniel.85, Mittwoch, 07.06.2017 (vor 2487 Tagen) @ Daniel.85

Ich habe nochmal nachgelesen. Ich bin so sehr mir meiner Situation beschäftigt, dass ich übersehen habe, dass es dir gar nicht um die doppelte Haushaltführung geht.

Wenn du unter der Woche regelmäßig von B zur Arbeit fährst, kannst du diese Kosten absetzen. Natürlich aber nur den Teil, den dir der Arbeitgeber nicht erstattet. Heimfahrten am Wochenende kannst du nur bei doppelter Haushaltsführung geltend machen.

Wenn du an 5 Tagen die Woche den Arbeitsweg fährst entstehen pauschal folgende Werbungskosten:
5 * 48 * 25km * 0,30 EUR = 1800 EUR
Abziehen musst du hiervon den Zuschuss des Arbeitgebers. Wahrscheinlich bleibt dann nicht mehr viel mehr als die Werbungskostenpauschale von 1000 EUR. Dementsprechend bringt es dir wahrscheinlich nichts.

Übrigens darf der Fahrkostenzuschuss des AG deine Werbungskosten nicht überschreiten. Dir darf also nicht mehr als 1800 EUR p.a. gezahlt werden. Die Fahrtkostenzuschüsse sind steuerbegünstig und werden mit nur 15% versteuert.

Ich hoffe ich konnte deine Fragen hiermit beantworten.


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