Nebenwohnung-Paradoxon
Rechtliche Grundlagen sind das Meldegesetz und die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Hannover.
Mir wurde schriftlich mitgeteilt (ohne Angabe der Rechtsgrundlage), dass die Wohnung welche ich vorrangig nutze automatisch mein Hauptwohnsitz sei und dass ich diesbezüglich keine Wahlmöglichkeit hätte.
Abgesehen davon, dass es heißen müsste, „dass... automatisch meine Hauptwohnung sei, ...“ ist das bei einem ledigen/alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten eine zulässige rechtliche Vermutung. Diese Vermutung hast Du widerlegt und bist – weil Du Dich nicht vorwiegend im Hannover aushältst, dort mit Nebenwohnung und in Berlin mit Hauptwohnung registriert. Daran hat sich durch die Heirat nichts geändert. Deswegen auch die Zweitwohnungsteuer.
Weil Du als nunmehr Verheirateter die Nebenwohnung – wie auch als Lediger - nicht vorwiegend nutzt, bleibst Du gem. Satzung zwstpflichtig. Dabei bezieht sich die Stadt auf einen Beschluss des BVerfG von 2005.
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stauchkopf_01,
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Alfred,
19.08.2017
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stauchkopf_01,
21.08.2017
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Kommunalfreund,
21.08.2017
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Alfred,
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