Nebenwohnung-Paradoxon

Kommunalfreund @, Montag, 21.08.2017 (vor 2690 Tagen) @ stauchkopf_01

meinen Hauptwohnsitz nach Hannover zu verlegen (gem. Bundesmeldegesetz).

Ja das ist halt soo in Deutschland, die Gesetzgeber scheuen es nicht, nur die "BRAVEN" Steuerzahler abzumelken - während man für alle "Notlagen" von Nichtsteuerzahlern Milliarden € über Nacht freimachen kann

Hier liegt doch ein Widerspruch vor, oder nicht? Wenn die Stadt Hannover in ihrer Satzung meint:

"Eine Steuerbefreiung nach Abs. 1 Buchstabe c) oder d) ist nur möglich, wenn die Zweitwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der steuerpflichtigen Person ist."

Fakt ist im Grunde sind alle Betroffenen selber schulig an dieser Misere- das spürt man nun schon jetzt 6 Wochen vor der Wahl - sind alle diese Wähler mit der Gesetzgebenden Regierung einverstanden -

Wer wirklich diese pradoxe Zweitwohnungssteuer akzeptiert und ohne murren bezahlt liegt selbst ein Bekenntnis zu diesem Unfug ab -

Die gewählten Politiker und Politikerinnen entscheiden doch nur was die Wähler wünschenswert halten.

Wie kann denn die Zweitwohnung die "vorwiegend benutzte Wohnung" sein, wenn laut BMG die vorwiegend benutzte Wohnung mein Hauptwohnsitz sein muss?

Hoffe hier im Forum wird nicht wieder zensiert - auch das ist ein Zeichen der Abhängigkeiten!!!


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