Nebenwohnung-Paradoxon

Alfred @, Montag, 21.08.2017 (vor 2690 Tagen) @ stauchkopf_01

Bei Verheirateten ist üblicherweise die gemeinsame eheliche Wohnung die Hauptwohnung, unabhängig davon, ob sie zeitlich vorwiegend oder untergeordnet genutzt wird.


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