Nebenwohnung-Paradoxon
Das ich die Zweitwohnungssteuer zahlen muss wenn ich die Wohnung nicht vorrangig nutze habe ich verstanden und akzeptiere das natürlich. Was ist aber, wenn ich mein Verhalten ändere, z.B. statt zwei Tagen nur einen Tag pro Woche in meiner Hauptwohnung arbeite? Dann halte ich mich vorrangig in Hannover auf, und könnte laut Satzung der Stadt von der Steuer befreit werden. Gleichzeitig könnte die Stadt aber von mir verlangen, meinen Hauptwohnsitz nach Hannover zu verlegen (gem. Bundesmeldegesetz).
Hier liegt doch ein Widerspruch vor, oder nicht? Wenn die Stadt Hannover in ihrer Satzung meint:
"Eine Steuerbefreiung nach Abs. 1 Buchstabe c) oder d) ist nur möglich, wenn die Zweitwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der steuerpflichtigen Person ist."
Wie kann denn die Zweitwohnung die "vorwiegend benutzte Wohnung" sein, wenn laut BMG die vorwiegend benutzte Wohnung mein Hauptwohnsitz sein muss?
gesamter Thread:
- Zweitwohnsitz-Paradoxon -
stauchkopf_01,
18.08.2017
- Nebenwohnung-Paradoxon -
Alfred,
19.08.2017
- Nebenwohnung-Paradoxon -
stauchkopf_01,
21.08.2017
- Nebenwohnung-Paradoxon - Alfred, 21.08.2017
- Nebenwohnung-Paradoxon -
Kommunalfreund,
21.08.2017
- Nebenwohnung-Paradoxon - Alfred, 21.08.2017
- Nebenwohnung-Paradoxon -
stauchkopf_01,
21.08.2017
- Nebenwohnung-Paradoxon -
Alfred,
19.08.2017