zwei Wohnungen in einem Haus

bibo3678, Donnerstag, 05.10.2017 (vor 2645 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank für deine prompte Antwort. Wir hatten ähnlich argumentiert, wenn auch nicht urteilsgestützt.

Die Gemeinde hat daraufhin folgendes Gegenargument gebracht: Da beide Wohnungen voll möbliert sind, besteht für meine Eltern täglich aufs Neue die Entscheidungsfreiheit in welcher der beiden Wohnungen sie schlafen, essen, trinken, duschen oder fernsehen wollen. So bestehe zum Beispiel nach Ehestreitigkeiten die Möglichkeit, sich vorübergehend räumlich zu trennen. Damit können beide Wohnungen durchaus für die persönliche Lebensführung genutz werden.

Ein weiteres Argument der Gemeinde: Da meine Eltern die Ferienwohnung nur an Gäste ohne Haustiere (Hund) vermieten, stelle die Ablehnung eines potentiellen Mieters mit Haustier bereits eine Verfügung über die Wohnung über das gewöhnliche Maß hinaus. Das Ablehnen von Mietern und damit der Verzicht auf Mieteinnahmen stehen dem Argument der Kapitalanlage entgegen.

Wir haben beim LG Schleswig Klage eingereicht. Vielleicht haben wir mit dem BVerfG-Urteil Aussicht auf Erfolg.

Ich werde über den Ausgang berichten.

Viele Grüße
bibo3678


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