zwei Wohnungen in einem Haus
so haben wir das bisher noch gar nicht gesehen
wir haben unsere Klage (natürlich Verwaltungsgericht) jetzt folgendermaßen aufgebaut:
Die Argumente der Gemeinde sind irrelevant, weil die Gemeinde bei ihren Gründen davon ausgeht, dass es sich um eine Zweitwohnung handelt. Diese Einschätzung teilen wir nicht. Es handelt sich um eine Kapitalanlage, damit sind die Gründe der Gemeinde hinfällig. Die Gemeinde möge begründen, warum es keine Kapitalanlage ist (!nicht: warum es eine Zweitwohnung sein soll!).
Wenn wir gegen die Argumente der Gemeinde reden, stimmen wir ja indirekt zu, dass es sich um eine Zweitwohnung handelt.
gesamter Thread:
- zwei nebenwohnungen in einem Haus -
bibo3678,
04.10.2017
- zwei Wohnungen in einem Haus -
Alfred,
04.10.2017
- zwei Wohnungen in einem Haus -
bibo3678,
05.10.2017
- zwei Wohnungen in einem Haus - Alfred, 05.10.2017
- zwei Wohnungen in einem Haus -
René,
10.10.2017
- zwei Wohnungen in einem Haus -
bibo3678,
11.10.2017
- zwei Wohnungen in einem Haus - Alfred, 11.10.2017
- zwei Wohnungen in einem Haus -
bibo3678,
11.10.2017
- zwei Wohnungen in einem Haus - Genius001, 05.02.2018
- zwei Wohnungen in einem Haus -
bibo3678,
05.10.2017
- zwei Wohnungen in einem Haus -
Alfred,
04.10.2017