zwei Wohnungen in einem Haus

Alfred @, Donnerstag, 05.10.2017 (vor 2645 Tagen) @ bibo3678

... beim LG Schleswig Klage eingereicht.

LG ??? Zuständig ist das Verwaltungsgericht.

Die Argumentation der Gemeinde grenzt ans Absurde und gilt auch für die, die ihre Hauptwohnung im gleichen Haus haben und wäre eine Benachteiligung auswärtiger Einwohner.


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