Hauptwohnung vs. Zweitwohnung

bobby, Dienstag, 31.07.2018 (vor 2086 Tagen)

Hallo Zusammen,

durch ein sehr freundliches Telefonat mit Frau RA Winkler bin ich auf diese Seite aufmerksam geworden.

Es geht um die Einstufung zur Hauptwohnung bzw. Nebenwohnung

Nach § 13 Abs. 1 MeldeG-NRW hat sich bei der Meldebehörde anzumelden, wer eine Wohnung bezieht. Diese Wohnung kann eine Haupt- oder eine Nebenwohnung sein. Gemäß § 16 Abs. 3, Abs. 2 MeldeG-NRW ist eine Nebenwohnung eine Wohnung, die ein Einwohner außer seiner Hauptwohnung hat. Bei der Hauptwohnung handelt es sich nach § 16 Abs. 2 Satz 1 MeldeG-NRW um die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

Ich bin beruflich nach NRW gezogen und lebe mit meiner Partnerin in Hamburg in einer Eigentumswohnung. Die Meldebehörde stuft mich nach dem Verfahren "der überwiegenden Nutzung" als Hauptwohnsitz NRW ein. Dies ist aber nicht in meinem Sinne. Rein Quantitativ ist die überwiegende Nutzung in NRW gegeben, aber meinem Lebensmittelpunkt habe ich in Hamburg.

Gibt es Möglichkeiten die Meldestelle von der rein quantitativen Betrachtung abzubringen und auf die tatsächlichen Lebensumstände abzuzielen?

Wäre ich verheiratet, wäre die Sache ja bereits in meinem Sinne höchstrichterlich entschieden. Hier liegt aber eine Ungleichbehandlung vor für Menschen, die ohne Trauschein zusammen wohnen.
(Es geht nicht um die steuerliche Komponente, sondern rein um die Einstufung Hauptwohnung und Zweitwohnung)

Jemand eine Idee?


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