Hauptwohnung vs. Nebenwohnung
Vorab:
Es gibt kein Meldegesetz NRW mehr. Es wurde abgelöst durch das Bundesmeldegesetz, das das Melderecht in allen Bundesländern vereinheitlicht. Bezüglich Haupt- und Nebenwohnung besagt das Bundesmeldegesetz im Kern allerdings nichts Neues: Für Alleinstehende gilt der rein quantitativ zeitlich betrachtete überwiegende Aufenthalt. Das sind die relevanten tatsächlichen Lebensumstände.
In diesem Fall also: Nebenwohnung in Hamburg (dort Zeitwohnungsteuer) und Hauptwohnung in NRW. Über den Lebensmittelpunkt (der bei der Einkommensteuer von Bedeutung ist) sagt das nichts aus – der dürfte weiter in Hamburg liegen.
Eine Ungleichbehandlung liegt nicht vor – Ungleiches wird ungleich behandelt.
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bobby,
31.07.2018
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Alfred,
31.07.2018
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bobby,
31.07.2018
- Hauptwohnung vs. Nebenwohnung - Alfred, 31.07.2018
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René,
21.08.2018
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Alfred,
27.08.2018
- Hauptwohnung vs. Nebenwohnung - René, 11.11.2018
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Alfred,
27.08.2018
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bobby,
31.07.2018
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Alfred,
31.07.2018