Hauptwohnung vs. Nebenwohnung

Alfred @, Dienstag, 31.07.2018 (vor 2068 Tagen) @ bobby
bearbeitet von Christian, Mittwoch, 01.08.2018

Verstehe ich Sie richtig, dass das zuständige Finanzamt Hamburg bleibt?

Nein zuständiges FA ist am Ort des vorwiegenden Aufenthalts. Aber die Hauptwohnung kann als beruflich bedingte Wohnung in Ansatz gebracht werden, da nicht Lebensmittelpunkt (doppelte Haushaltsführung).

Oder bleibt mein Recht auf Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in HH unberührt?

Nein, Wahlrecht am Ort der Hauptwohnung. Ausnahmen gibt/gab(?) es m.W. nur in Brandenburg.


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