Hauptwohnung vs. Nebenwohnung

Alfred @, Montag, 27.08.2018 (vor 2068 Tagen) @ René

Wer beruflich bedingt eine Wohnung fernab vom Heimatort bezieht und in Zukunft beide Wohnungen nutzt, hat bzgl. der vorwiegenden Nutzung wenig „Betrachtungsspielraum“.
Vollzeitjob mal vorausgesetzt, ist aus melderechtlicher Sicht üblicherweise die Wohnung am Arbeitsort die vorwiegend genutzte Wohnung.


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