Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung

Alfred @, Donnerstag, 03.10.2019 (vor 2003 Tagen) @ Rebell

Voraussetzung für eine Genehmigung ist die Nutzung der Wohnungen an mindestens 180 Tagen bzw. 6 Monate im Jahr.

Wer eine Wohnung an mindestens 180 Tagen bzw. 6 Monate im Jahr nutzt, ist dort üblicherweise mit Hauptwohnung zu registrieren. Wird dort trotzdem eine Nebenwohnung "genehmigt, ist das ein klarer Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz sofern es in BY gilt).


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