Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung
Voraussetzung für eine Genehmigung ist die Nutzung der Wohnungen an mindestens 180 Tagen bzw. 6 Monate im Jahr.
Wer eine Wohnung an mindestens 180 Tagen bzw. 6 Monate im Jahr nutzt, ist dort üblicherweise mit Hauptwohnung zu registrieren. Wird dort trotzdem eine Nebenwohnung "genehmigt, ist das ein klarer Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz sofern es in BY gilt).
gesamter Thread:
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnsitz -
Rebell,
30.09.2019
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung -
Alfred,
03.10.2019
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung - Rebell, 04.10.2019
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnsitz -
René,
07.10.2019
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnsitz - Rebell, 08.10.2019
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnsitz -
Rebell,
08.10.2019
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung -
Alfred,
10.10.2019
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung -
Rebell,
10.10.2019
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung -
René,
12.10.2019
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung -
Rebell,
13.10.2019
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung - Alfred, 13.10.2019
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung -
Rebell,
13.10.2019
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung -
René,
12.10.2019
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung -
Rebell,
10.10.2019
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung -
Alfred,
10.10.2019
- Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung -
Alfred,
03.10.2019