Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnsitz
Ich habe ins Ratsinformationssystem der Gemeinde geschaut - und zumindest keine aktuellen Satzungsvorlagen zur Zweitwohnungsteuer gefunden. Allerdings finde ich diesen Punkt auf der Sitzung vom 26.09.2019:
Genau hier sitzt doch die große unbeantwortete Sachlage, denn diese am 26.09. beschlossene Satzung wird rückwirkend zum 1.10.2019 angewandt - allerdings ´soll die amtliche Veröffentlichung erst in Wochen oder Monaten erfolgen.
Zweitwohnungen werden nicht mehr genehmigt ! Bisher hat man doch über viele Jahre Investoren eingeladen - von den Grundstückseigentümern - eigentlich nur Einheimische- wurden sehr hohe Grundstückspreiserlöse jedem Einzelnen befürwortet an Stelle nur einen Bebauungsplan von der Gemeinde zu genehmigen ´wenn diese im Eigentum des Grundstückes beurkundet sei. Folglich war es bei der bisherigen Vorgehensweise nicht möglich Genehmigungen für Zweitwohnungen zu untersagen. Man hat somit Tür und Tor geöffnet um den auserwählten in einer Gemeinde möglichst viel Erlös beim Verkauf von Grund und Boden zu unterstützen. Inzwischen ist Bauland knapp oder gar nicht mehr möglich - das Kind samt Baad aus geschüttet!
Zugegebenermaßen bin ich mit solchen Plänen noch nicht konfrontiert worden.
Lesen wir aber mal das Baugesetzbuch: Unter Genehmigungsvorbehalt kann gestellt werden, "die Nutzung von Räumen in Wohngebäuden oder Beherbergungsbetrieben als Nebenwohnung, wenn die Räume insgesamt an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres unbewohnt sind."
Schließlich hat man in Bayern und das nur in Bayern die Investitionen in Zweitwohnungen als so genannte Ferienwohnungen mit Steuergeldern an die Tourismuskommunen webewirksam unterstützt mit dem Beschluss 1988 "in Bayern ist es den Gemeinden nicht gestattet eine Zweitwohnungssteuer zu erheben" als ''Ersatz für nicht mögliche Besteuerung konnten sich diese Touristikkommunen mit Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze ohne großen Verwaltungsaufwand, welcher bei Zwst erheblich ist- zurücklehnen und dabei wie z.B. 2005 offiziell 35 Mio € verbuchen.
Neu in Oberstdorf so aus der Ankündigung zu entnehmen - wer eigentlich mit Erstwohnsitz gemeldet ist ( dazu kann man bayernweit wohl etwa 1000 Fälle zählen) und somit auch gegen das Meldegesetz verstößt in dem er keinesfalls an 180 Tagen anwesend ist- eine eingerichtete Wohnung zählt da wohl nicht - es geht um die persönliche Anwesenheit dem droht ein Bußgeld in Höhe von 50 000 € an die Gemeinde.
Im Grunde sollten all diese Bürgermeister wegen Empfehlung das Meldegesetz zu umgehen wegen Anstiftung und Duldung zu einem Bußgeld von 100 000 € in die Gemeindekasse zu zahlen verurteilt werden!
Das entspricht allerdings nicht mehr der Empfehlung vieler Bürgermeister als es um die Kritik der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer gegangen ist- gab es vielfach die amtliche Auskunft: um die Zwst nicht zahlen zu müssen meldet auch doch bitte mit Erstwohnsitz an. Fazit im kommunalen Finanzausgleich bekommt eine Kommune wesentlich höhere Erträge im KFAG als jemals mit hohem Verwaltungsaufwand über die Zwst möglich wird!
Von den Kommunalverbänden hat man erkannt, dass mit der bisherigen Bemessungsgrundlage zur Erhebung einer Zwst künftig sehr hohe Hürden sich ergeben - Abschaffung der bisherigen Grundsteuerregelungen - ohne Mietspiegel bei Kommunen - die Zwst wirklich sich nicht mehr rechnen wird wegen überhöhtem Verwaltungsaufwand- macht man nun ein neues Fass auf - denn inzwischen gibt's nun 3 Versuchsballone wie Schönau am Königsee - Berchtesgaden und nun Oberstdorf - je nachdem wo die Umsetzung problematisch sein wird - wird dann entsprechend reagiert!!
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Rebell,
30.09.2019
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07.10.2019
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