Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung

Rebell @, Donnerstag, 10.10.2019 (vor 1871 Tagen) @ Alfred

Nein, nur wenn man nicht weiß, was Hass und Vertreibung bedeuten. Hier ist die Wortwahl völlig unangebracht.

Wenn schon unpassend bezeichnet - wie sollte dann diese ganze Entwicklung und dazu ausgelegte Beschlussfassungen von derartigen Satzungen - wie dürfte dies denn sonst noch bezeichnet werden?
Eine Willkommenserklärung?? sieht wohl anders aus<<<<< wie Oberstdrof macht Druck??

Was ist eigentlich eine unmissverständliche Kampfansage?

hat eigentlich bisher doch jeder Krieg nur mit einem Lügengebäude eine Berechtigung und auch breite Volkszustimmung erwirkt?


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